Wertpapiere - online lernen auf wiwiweb.de - …
langfristig gehaltene Wertpapiere und Ausleihungen unterteilt. Die Entwicklung der einzelnen Posten der Finanzanlagen ist zusätzlich im Anlagespiegel darzustellen (§ 268 Abs. 2 HGB).BeteiligungenNach § 271 Abs. 1 HGB sind Beteiligungen Anteile an anderen Unternehmen, die bestimmt sind, dem eigenen Geschäftsbetrieb durch Herstellung einer dauernden Verbindung zu jenen Unternehmen zu dienen.